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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 17.09.2015

Hinweis: Die verwendete maskuline Sprachform dient der leichteren Lesbarkeit und meint immer auch das andere Geschlecht.

 

Einleitung

Die akademie50plus legt nachstehenden Begriffen folgende Sichtweise zugrunde:

  • Bildung beinhaltet alle Veranstaltungen, die dazu dienen, Wissen zu erwerben oder zu vertiefen oder Prozesse anstoßen, die eine verändernde Entwicklung hervorrufen. Darunter fassen wir alle Begriffe wie Qualifizierung, Training, Seminar, Fortbildung, Weiterbildung, Lehrgang, Schulung, Coaching, usw.
  • Dienstleistung/Beratung ist eine Leistung, die nicht der Produktion eines materiellen Gutes dient.
  • Produkte sind Wirtschaftsgüter, die in einem Wertschöpfungsprozess geschaffen werden.

 

Diese Angebote können für Privatpersonen oder für Firmen/Institutionen angeboten werden und werden im Folgenden als

  • Bildung-Firma,
  • Bildung-Privatpersonen,
  • Dienstleistung/Beratung-Firma,
  • Dienstleistung/Beratung-Privatpersonen,
  • Produkt-Firma und
  •     Produkt-Privatpersonen, falls notwendig, differenziert bezeichnet.


§1 Allgemeines

Allen Leistungen der akademie50plus (Auftragnehmer) liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§2 Gültigkeit von Angeboten

Schriftlich verfasste Angebote behalten für zwei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots. Abweichungen davon werden in den Angeboten unter „Angebots-/Liefer-/Zahlungsbedingungen“ gesondert dargestellt.

 

§3 Vertragsabschluss

Alle Beauftragungen von Leistungen (Bildung, Dienstleistungen/Beratungen, Produkten) müssen schriftlich oder per e-Mail erfolgen. Nach dem Eingang erhält der Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail eine Auftragsbestätigung zugesandt. Damit kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der akademie50plus zustande.
Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Aufträge an Dritte erteilen wir im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

 

§4 Zahlungen

Die Leistungen bezüglich der Räume, technischer Ausstattung und seminarbegleitender Verpflegung werden im konkreten Angebot aufgeführt. Die Rechungsbeträge sind umgehend nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, bei Bildung-Privatpersonen spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, den Teilnehmer bei Bildung-Privatpersonen von der Veranstaltung fernzuhalten und den Zutritt erst nach Ausgleich der Rückstände wieder zu gewähren.

 

§5 Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 27 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die akademie50plus berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) der Deutschen Bundesbank.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

 

§6 Stornierung von Aufträgen

Die Stornierung durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform. Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert, werden bereits bestätigte Termine bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Starttermin mit 50 % des vereinbarten Auftragswertes dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 2 Wochen vor der Veranstaltung bzw. Dienstleistung/Beratung werden dem Auftraggeber 100 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung gestellt. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahmeberechtigung für Bildungsangebote kann jedoch auf einen Ersatzauftraggeber oder einen ersetzenden Teilnehmenden übertragen werden. Der Ersatzauftraggeber/Ersatzteilnehmende ist anzumelden. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

 

§7 Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Inhalt und Ablauf von Bildungsangeboten ebenso wie der Einsatz der Trainer bzw. Berater können unter Wahrung des Gesamtcharakters geändert werden. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. Änderungen werden rechtzeitig vor Auftragsbeginn bekannt gegeben.

 

§8 Inhouse-Seminare beim Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räumlichkeiten und notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die im Vorfeld mit akademie50plus abzusprechen sind. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die individuellen Regelungen.

 

§9 Seminarannullierung

Bei Ausfall des Seminars durch kurzfristige Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht.
Im Falle zu geringer Teilnehmerzahlen kann eine Veranstaltung von Seiten der akademie50plus abgesagt werden. Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstatten wir bereits gezahlte Seminargebühren zurück bzw. gewähren im Absprachefall eine Gutschrift. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Verschulden des Veranstalters. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

 

§10 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers (Dienstleistung/Beratung)

Der Auftraggeber stellt der akademie50plus alle für die Durchführung des Auftrages relevanten Unterlagen zur Verfügung und wird auf Verlangen für die notwendige Aufklärung unklarer Sachverhalte Sorge tragen. Der Auftraggeber wird darüber hinaus die akademie50plus unaufgefordert von allen ihm bekannten Sachverhalten unterrichten, die für die Auftragserfüllung relevant sein können.

Von der akademie50plus etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der akademie50plus unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

 

§11 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
Diese Datenschutzerklärung ist in den Rahmenvereinbarungen mit unseren externen Fachkräften explizit aufgeführt und Vertragsbestandteil.

 

§12 Copyright/Urheberrechte

Mit der Anmeldung zu Bildungsangeboten verpflichtet sich der Auftraggeber zur Beachtung folgender Punkte: Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch,  elektronisch oder durch zukünftige Verfahren vervielfältigt werden. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Unterlagen dürfen weder reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet noch anderweitig genutzt werden.

 

§13 Haftung
a)    Bildung

Das jeweilige Bildungsangebot wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht. Die akademie50plus übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

Bei Veranstaltungen in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten haftet die akademie50plus nicht für Verluste oder Beschädigung von Garderobe, persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen, Taschen, Laptops etc. Mitgebrachte Gegenstände unterliegen allein der persönlichen Aufsichtsverantwortung der Eigentümer.

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmer oder einer vorsätzlicher oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Für sonstige Schäden haftet er nur insoweit, als dieser auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzliches gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

b)    Dienstleistung/Beratung

Eine Haftung der akademie50plus auf Schadensersatz – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen jedoch eine Haftung für zugesicherte Eigenschaft einer Leistung – für leicht fahrlässiges Verhalten der akademie50plus oder eines Erfüllungsgehilfen, wird auf den Höchstbetrag von € 10.000,00 beschränkt. Eine Haftung für genannte Schadensersatzansprüche beschränkt sich ferner bei jedem fahrlässigen Verhalten auf vorhersehbare Schäden.

 

§14 Öffentliche Zuschüsse

Sofern beauftragt, prüft die Auftragnehmerin für den Auftraggeber die Möglichkeit der Gewährung von öffentlichen Zuschüssen, z. B. aus Bundesmitteln, Landesmitteln oder Mitteln der Europäischen Union. Für die Gewährung von Zuschüssen übernimmt die akademie50plus keinerlei Garantie.

 

§15 Erklärung

Die akademie50plus distanziert sich von Organisationen wie Scientology und lehnt jede Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass wir nicht nach einer Methode von L. Ron Hubbard und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeiten und organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserer Firma. Auch in unseren Geschäftsbeziehungen achten wir sorgfältig darauf, keine Firmen und Unternehmensgruppen zu unterstützen, die selbst nach der Methode von L. Ron Hubbard geführt oder anderweitig von dieser beeinflusst werden.

 

§16 Gerichtsstand

Soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht, ist Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers, Osnabrück, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

§17 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Alle früheren AGB verlieren mit dieser Ausgabe die Gültigkeit.